Erklärung zur Barrierefreiheit

Die NRW.BANK ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite pek.nrwbank.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.06.2023 erstellt.

Grundlage der Erklärung ist eine Selbstbewertung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Die NRW.BANK ist bemüht, Hinweise und Anfragen zur Barrierefreiheit zeitnah zu beantworten.

Bitte wenden Sie sich an:
wohnungsmarktbeobachtung@nrwbank.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie bei Ihrem Kontakt keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.

Nähere Informationen zur Ombudsstelle und zum Ombudsverfahren finden Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Sie erreichen die Ombudstelle per E-Mail unter: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de